AGB

Verspätete Terminabsage / Nichterscheinen

Wird ein vereinbarter Termin vom Kunden weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt oder erscheint der Vertragspartner ohne rechtzeitige Absage nicht zum Termin, ist eine pauschale Entschädigung in Höhe von 90,00 € fällig.

Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Der Anbieter ist berechtigt, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.